Seit neuestem gibt es den Fördertopf für machtkritische Bildung und Prozessbegleitung von politischen Gruppen. Im folgenden einige Informationen zum Fördertopf:
Ziele
Linke Zusammenhänge brauchen ein verändertes Verständnis von und neue Umgangsformen mit Diskriminierung und Gewalt innerhalb der eigenen Strukturen. Die Auseinandersetzung mit Gewalt – jenseits von staatlichen oder institutionalisierten Gewaltbegriffen- ist dabei elementar. Oft ist es Gruppen nicht möglich eigene Machtdynamiken aus sich heraus zu reflektieren und zu durchbrechen. Externe, machtkritische Bildung und Prozessbegleitung kann dabei unterstützen.
Es gibt diverse linke Kollektive, die eine solche Unterstützung anbieten. Da es aus dem Selbstanspruch der Kollektive heraus nicht an der Finanzierung scheitern soll, oft gegen Spende oder umsonst. Darin spiegelt sich der patriarchale Charakter der Arbeitsverteilung innerhalb unserer Szene wieder: Die Arbeit wird häufig von FLINTA*s verrichtet, wobei es sich um kaum sichtbare und prozesshafte Arbeit handelt, die wenig sichtbaren Output generiert.
Wir wollen, dass links-politische Gruppen die Möglichkeit haben, sich in reflexiven Gruppenprozessen begleiten zu lassen. Für sie soll Geld nicht die Hürde sein während die Kollektive für die konkrete Arbeit auch entlohnt werden sollen. Deshalb bieten wir mit dem Fördertopf eine (Mit-)Finanzierung an.
Ziel ist eine machtkritische Sensibilisierung der Szene zu unterstützen. Es soll verhindert werden, dass Menschen, die von Diskriminierung und struktureller Gewalt betroffen sind und konkrete Gewalterfahrungen (in ihren Gruppen) machen, aus ihren Zusammenhängen fallen. Eine gemeinschaftliche Reflexion von Machtdynamiken ist dabei unerlässlich. Problematisches individuelles und kollektives Verhalten soll verhindert bzw. aufgearbeitet und verändert werden. Strukturelle Themen sollen entindividualisiert werden. Lernen und Wiedergutmachen soll ermöglicht werden. Zudem sollen sich Kompetenzen zur Konfliktprävention und Bewältigung in der Szene verbreiten. Wir möchten, dass Gruppen selbst befähigt werden, indem sie konkrete Tools lernen und weitergeben können.
Wer kann Anträge stellen?
Links-politisch organisierte Gruppen, die politische Zwecke verfolgen. Hierunter fallen sowohl bestehende Gruppen als auch Gruppen, die sich explizit für einen bestimmten Prozess zusammengefunden haben. Wir fördern keine individuellen sondern ausschließlich kollektive Prozesse.
Wir fördern keine Gruppen, die mit ihrer Arbeit keinen politischen Zweck verfolgen z.B. keine Wohnprojekte, bei denen es nur ums schöner Wohnen geht und keine Lohnarbeitskollektive. Ausnahmen sind Arbeitskollektive, deren Hauptsinn und -zweck politische (Unterstützungs-)Arbeit ist.
Voraussetzung ist, dass die Finanzmittel der anfragenden und zu begleitenden politischen Gruppe begrenzt sind. Wir möchten, dass eine Begleitung nicht am Geld scheitert. Es ist egal wer formell einen Antrag stellt. Wichtig ist, dass der Antrag für eine Gruppe und nicht für Einzelpersonen gestellt wird.
Was wird gefördert?
Bildung und Prozessbegleitung zu machtkritischer Sensibilisierung, egal ob präventiv oder anlassbezogen. Hierunter fallen z.B. Sensibilierung bezüglich sexualisierter Gewalt, Hetero-/ Cis-Sexismus, Transfeindlichkeit, Rassismus, Klassismus, Ableismus, Ageismus. Was für ein Format genau Sinn ergibt, sollten die Gruppen mit Kommunikations-/ Bildungskollektiven abstimmen.
Wir fördern keine transformative Arbeit mit gewaltausübenden Personen.
Wessen Arbeit?
Gefördert wird die Arbeit von Menschen, die in dem Bereich Bildung und Prozessbegleitung geschult sind. Wir fördern vor allem die Arbeit von linken Kommunikations-/ Bildungs-Kollektiven (siehe Liste unten). Wir sind aber nach Absprache auch bereit die Arbeit von Einzelpersonen zu zahlen. Gründe können sein, dass die Anforderungen an die Prozessbegleitungsperson nicht in den Kollektiven zu finden ist (z.B. Person mit eigener Rassismuserfahrung).
Förderhöhe und Zeitraum
Wir fördern mit maximal 40 € pro Person und Arbeitsstunde.
Der Fördertopf umfasst insgesamt 50.000 € und soll innerhalb von 2 Jahre ausgeschüttet werden. Start ist der 01.09.2022 und pro Jahr werden 25.000 € vergeben.
Mehr Informationen zum Antrag stellen, findet ihr hier: https://prozessbegleitungfoerdertopf.wordpress.com/ueber-den-foerdertopf/